Hannover – Laut Ausnahmegenehmigung vom 23. Januar 2019 darf der Wolfsrüde „GW 717m“ des Rodewalder Rudels bis heute, den 28. Februar 2019, entnommen werden. Das Umweltministerium hat mittlerweile verlautbaren lassen, dass die Genehmigung bis zum 31.03.2019 verlängert worden ist.
Die Abschussgenehmigung erfolgte am 23. Januar 2019 durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit Unterstützung des Niedersächsischen Umweltministeriums (MU) und gelangte erst acht Tage später am 31. Januar 2019 an die Öffentlichkeit. Bis knapp drei Wochen nach Abschussgenehmigung gab es keinerlei Informationen für die Öffentlichkeit. Auch Umweltverbände wie der NABU waren von Informationen abgeschnitten und haben trotz mehrfachen Bittens und Einreichung eines offiziellen Widerspruchs keine Einsicht in Unterlagen und keine Begründung erhalten. Am 11. Februar 2019 wurde die Begründung für die Abschussgenehmigung durch den NLWKN bekanntgegeben. Eine Antwort des NLWKN auf die Widerspruchsbegründung des NABU steht noch aus.
Seit dem Bekanntwerden der Abschussgenehmigung hat es eine hohe Aufregung in der Öffentlichkeit gegeben, aus Wahrnehmung des NABU eine deutlich höhere Aufregung und Emotionalität als bei der Abschussgenehmigung von „Kurti“. Insbesondere wird von einzelnen Politikern vorwiegend aus den Reihen der CDU und der FDP sowie von Lobbygruppen wie Landesjägerschaft und Landvolk das Wolfsthema dramatisiert, werden teilweise Unwahrheiten verbreitet und mit teilweise martialischer Ausdrucksweise Ängste gegenüber der Tierart geschürt. Der NABU ist demgegenüber um Sachlichkeit bemüht und präsentiert hier die aktuellen Fakten zum Rodewalder Rudel:
Das Rudel wird für etwa 40 Risse in den Landkreisen Heidekreis, Nienburg und der Region Hannover verantwortlich gemacht. In 37 Fällen steht der Wolf als Verursacher fest, drei weitere befinden sich noch in Bearbeitung (Stand: 25.02.2019). Insgesamt sind 25 Schafs-, acht Rinder-, zwei Pferderisse sowie ein Ziegen- und ein Alpakariss zu verzeichnen. In vier Fällen waren bei Schafsrissen Mindestschutzmaßnahmen gemäß der Richtlinie Wolf des Landes Niedersachsen vorhanden, die allerdings nicht immer den Empfehlungen des NABU und bundesweiter Behörden entsprochen haben. Ein Mindestschutz in Form von wolfsabweisenden Zäunen war bei den gerissenen Rindern und Pferden nicht vorhanden. Bei den gerissenen Rindern handelt es sich fast ausnahmslos um Kälber und Jungrinder, in einem Fall ist ein Rind (zweijährig) aufgrund von Verletzungen eingeschläfert worden. Bei den Pferden handelte es sich um ein „Mini-Shetlandpony“ und ein Islandponyfohlen. Bei einem weiteren Shetlandponyriss ist der Wolf als Verursacher nachgewiesen, aber nicht bekannt, ob es das Rodewalder Rudel war.
Die in der Abschussgenehmigung genannten Fälle zielen auf den Tod von Rindern ab, während alle anderen Risse nicht weiter betrachtet werden. Bei genauerer Betrachtung der Fälle konnten fünf tote Kälber, ein Jungrind, ein verletztes und anschließend eingeschläfertes Jungrind sowie ein eingeschläfertes Rind dem Rodewalder Rudel zugeschrieben werden. Es gibt Aussagen, nach denen aktuell ausschließlich das Rodewalder Rudel Rinder gerissen haben soll und in der Vergangenheit das inzwischen nicht mehr bestehende Cuxhavener Rudel. Tatsächlich haben niedersachsenweit im Jahr 2018 in 13 Fällen Übergriffe von Wölfen auf Rinder (Kälber und Jungrinder) stattgefunden. Dies nicht nur in den Bereichen der oben genannten Rudel, sondern auch in anderen Gebieten, wie den Landkreisen Uelzen und Celle. Auch bundesweit kommen immer wieder Angriffe auf Rinder vor. In den meisten Fällen handelte es sich um Kälber oder Jungrinder, die zum Teil kurzzeitig von den Elterntieren getrennt waren. In solchen Fällen wurden bei den betreffenden Weideflächen Herdenschutzmaßnahmen angewendet, bis die Übergriffe aufhörten. Im Falle des Rodewalder Rudels sind solche Maßnahmen nach Kenntnis des NABU unterlassen worden.
Die Einzelabschussgenehmigung für den Wolf GW717m begründet sich gemäß NLWKN auf zwei Einzelfälle, bei denen ein zwei Monate altes Kalb nachweislich von dem Rüden gerissen worden ist und ein zweijähriges Rind nach Verletzung eingeschläfert wurde. Weitere Fälle konnten dem Tier nicht zugeordnet werden oder der NLWKN geht davon aus, dass ein Selbstschutz der jeweils betroffenen Herde nicht gegeben war. Der NLWKN geht weiterhin davon aus, dass mehrere mehrjährige gesunde Rinder bereits einen Selbstschutz auch für Kälber bieten würden, ohne dieses durch fachliche Studien begründen zu können oder sich zu diesem Thema mit anderen Ländern, bundesweiten Behörden, Informationsstellen und Experten ausgetauscht geschweige denn abgesprochen zu haben.
Bewertung des NABU:
1. Das Rodewalder Rudel und der Leitrüde haben sich nicht an Menschen angenähert, kaum jemand hat bisher eines der Tiere gesehen, und ist auch nicht gegenüber Menschen aggressiv geworden. Ein solches Verhalten ist auch nicht zu erwarten. Ein völlig normales Verhalten ist es, wenn Wölfe auf ihrem Weg durch Ortschaften laufen und auch in der Nähe menschlicher Siedlungen und Häuser auf Nahrungssuche gehen.
2. Es ist tatsächlich eine gehäufte Zahl von Nutztierrissen im Bereich des Rodewalder Rudels vorhanden, die aber in erster Linie auf einen zu geringen bis gar keinen Herdenschutz zurückzuführen ist. Die Zahl an Nutztierrissen ist auch nicht ungewöhnlich in Gebieten, die gerade neu von Wölfen besiedelt werden und daher Schutzmaßnahmen erst noch sukzessive eingerichtet werden müssen bzw. sich Nutztierhalter auf die neue Situation einstellen müssen. In Gebieten, die bereits länger ansässige Wölfe haben, gehen nachweislich die Nutztierrisse zurück. Und dies nicht, weil es weniger Nutztiere gibt, sondern weil die Schutzmaßnahmen greifen. In Niedersachsen haben beispielsweise die Schafszahlen in den Betrieben in den letzten Jahren zugenommen (2015 167.000 Schafe, 2018 173.000 Schafe), und dies besonders in der Lüneburger Heide, obwohl sich dort mehrere Wolfsrudel befinden. 2018 kamen in Niedersachsen auf 235.000 Schafe (inkl. Hobbyhalter) 326 gerissene Schafe. Das sind rund 0,1 Prozent, wobei der NLWKN in seiner Abschussgenehmigungsbegründung davon ausgeht, dass die Nutztier haltenden Betriebe einen generellen Verlust von zehn Prozent ihrer Tiere sowieso einplanen. Generell bilden Nutztiere nur einen kleinen Teil des Nahrungsspektrums des Wolfes. Der Landesjagdbericht 2017/2018 des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ab Seite 104) legt eine umfassende Studie die Nahrungsökologie des Wolfes in Niedersachsen dar. Die Kotanalyse von 504 Wolfslosungen hat ergeben, dass nur 0,4 Prozent der gefressenen Tiere und 0,49 Prozent der gefressenen Biomasse auf Nutztiere zurückgeht.
3. Es ist nachgewiesen, dass Herdenschutzmaßnahmen wie wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde wirken. Solche Präventionsmaßnahmen werden mittlerweile zu 100 Prozent finanziert. Dennoch bedeutet die Einrichtung von solchen Maßnahmen einen erhöhten Aufwand für die Nutztierhalter. Aber auch hier gibt es bereits Unterstützung durch ehrenamtliche Aktivitäten wie WikiWolves und das Herdenschutzprojekt des NABU.
4. Die generelle Annahme des NLWKN, bei Rindern würde ausschließlich eine Herde, bestehend aus ausgewachsenen und jungen Tieren, ausreichenden Schutz vor Wolfsangriffen bieten, ist falsch. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) hat in einer am 14. Februar 2019 veröffentlichten aktuellsten Zusammenstellung der wolfsverursachten Schäden, Präventions - und Ausgleichszahlung in Deutschland 2017 folgendes formuliert:
„In den letzten zwei Jahren ist die Zahl der durch Wölfe getöteten oder verletzten Rinder in Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt angestiegen (DBBW 2017; Tab. 2). Betroffen sind überwiegend junge Kälber. Das Verteidigungsverhalten von Mutterkühen kann je nach Rasse sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Durch die häufig übliche Zäunungsform von Mutterkuhherden mit nur einer Stromlitze in 60 oder 80 cm Höhe sind Kälber für Wölfe leicht erreichbar.... Wenn einzelne Wölfe gelernt haben, Rinder zu töten, müssen auch diese vor Wolfsübergriffen geschützt werden. […]. In Projekten in Brandenburg und Sachsen-Anhalt konnte demonstriert werden, dass auch Rinder erfolgreich durch Herdenschutzmaßnahmen, wie etwa elektrifizierte Zäune, geschützt werden können (Hartleb et al. 2017; LA U 2018)."
Der NABU teilt die Einschätzung des DBBW ausdrücklich und auch der NLWKN selbst sieht eine Notwendigkeit des erweiterten Herdenschutzes bei Mutterkuhherden.
5. Das Gericht (OVG) hat in einem Eilverfahren die Klage des „Freundeskreises wildlebender Wölfe“ gegen die Abschussgenehmigung abgewiesen, indem es eine Entscheidung nicht einmal 24 Stunden nach Erhalten der Begründung getroffen hat. Im Urteil wird auf diese wichtige und sehr differenziert zu betrachtende Frage allerdings kaum eingegangen.
Resumee
Der NABU wartet auf die Antwort des NLWKN zu seinem Widerspruch gegen die Abschussgenehmigung und hält sich seine Reaktion darauf offen. Mittlerweile schätzt der NABU die Situation des Rodewalder Rudels als kritisch ein, da das Rudel tatsächlich gelernt hat Kälber, Jungrinder, kleine und junge Pferde zu reißen. Die Begründung des NLWKN reicht nach Ansicht des NABU allerdings nicht aus und ist fachlich falsch. Vorwürfe erhebt der NABU gegenüber dem Land, da es nach seiner Kenntnis keine Aktivitäten gegeben hat, Risse bei Rindern und Pferden durch entsprechende Herdenschutzmaßnahmen zu unterbinden. „Wenn von einem Selbstschutz bei Herden ohne fachliche Grundlage ausgegangen wird, handelt das Land grob fahrlässig und schafft erst die Möglichkeit, dass Wölfe lernen größere Weidetiere zu reißen,“ so der Landesvorsitzende des NABU Niedersachsen Dr. Holger Buschmann. „Das Land muss demgegenüber dringend öffentlich fordern, dass Herdenschutzmaßnahmen sofort ergriffen werden, wenn erste Risse in einem Wolfsgebiet erfolgen.“
HINTERGRUND
Grundlage für eine Entnahme (Tötung) von Wölfen
Der NABU Niedersachsen vertritt weiterhin die gültige, rechtliche Auffassung, dass der Wolf durch internationale und nationale Gesetze streng geschützt ist. In der Europäischen Union unterliegt
er den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Auf Bundesebene ist der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt. Er hat damit den höchstmöglichen
Schutzstatus. „Auf keinen Fall will der NABU, dass der Schutzstatus verringert wird, was allerdings von Vertretern der Jagdlobby und aus Reihen der Landwirtschaft sowie Hobbytierhalter und von
immer mehr Politikern vehement gefordert wird“, erläutert Dr. Holger Buschmann.
Der NABU stimmt in besonderen Einzelfällen grundsätzlich einer Entnahme zu:
1. Aggressives Verhalten eines Wolfes gegenüber Menschen,
2. mehrmalige direkte Annäherung an Personen (nicht an Gebäude, Autos, etc., da Wölfe nicht erkennen können, ob sich Personen darin befinden),
3. wenn 2- bis 3mal der Grundschutz (1,20 m hoher Weidezaun mit Litzenabstand 20 cm und Untergrabeschutz), bei Schafen und Ziegen inkl. Herdenschutzhunden, vom Wolf überschritten und der Wolf in
flagranti dabei erwischt wurde.
Dem dritten Einzelfall stimmt der NABU Niedersachsen aktuell allerdings nur im Rahmen des geltenden BNatSchG, also bei Erheblichkeit des Schadens für einen landwirtschaftlichen Betrieb zu. Sollte das BNatSchG in diesem Punkt an die FFH-Richtlinie angepasst werden, die die Ernsthaftigkeit eines Schadens zu Grunde legt, würde der NABU auch hier zustimmen.
Der NABU spricht sich weiterhin deutlich für einen verbesserten und verstärkten Herdenschutz in Niedersachsen aus und
• gegen eine Regulierung des Wolfsbestandes in Niedersachsen,
• gegen die Einrichtung von wolfsfreien Gebieten,
• gegen die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz und
• gegen die Verringerung des Schutzstatus laut FFH-Richtlinie.